Reifen Point TT GmbH

REIFENGRÖSSE: WIE FINDE ICH DIE RICHTIGE FÜR MEIN AUTO

Wenn Autoreifen zu alt, abgefahren oder beschädigt sind, müssen sie ersetzt werden. Bei der Suche nach neuen Reifen steht dann die richtige Größe an erster Stelle. Denn je nach Fahrzeug sind nur bestimmte Dimensionen zugelassen. Wer sich beim Reifenkauf für die falsche Reifengröße entscheidet und diese auf sein Auto aufzieht, riskiert sowohl die Betriebserlaubnis als auch den Versicherungsschutz. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld die zugelassene Reifengröße zu ermitteln. Diese lässt sich an den montierten Reifen über die Reifenbezeichnung herausfinden oder über den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I.

REIFENGRÖSSE AM REIFEN ABLESE

Angaben über die passende Reifengröße für das jeweilige Modell liefert die Reifenbezeichnung in Form der auf den Seitenwänden abgebildeten Zahlen und Buchstaben: 

(1)   Steht für die Reifenbreite.

(2)   Kennzeichnet die Reifenhöhe.

(3)   Gibt die Bauart des Reifens und den Durchmesser in Zoll an. Der Reifendurchmesser gibt Ihnen auch einen Hinweis, welche Felgengröße Sie benötigen.

(4)   Zeigt den Geschwindigkeitsindex, also die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Reifen auf.

Die montierte Größe lässt sich in der Regel bedenkenlos erneut fahren. Wichtig ist jedoch, dass je nach Jahreszeit Sommer- oder Winterreifen oder unter Umständen Ganzjahresreifen montiert werden.

Reifenbezeichnung

REIFENGRÖSSE IM FAHRZEUGSCHEIN FINDE

Kfz-Schein Reifendimension

Noch zuverlässiger sind die Angaben zur Reifengröße im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Der alte Fahrzeugschein führt die verpflichtende Reifengröße in den Feldern 20 bis 23 auf. Diese ist gleichzeitig auch entscheidend für die Passform der Felge. In der neueren Zulassungsbescheinigung Teil I, die 2005 den bisherigen Fahrzeugschein abgelöst hat, finden sich unter Punkt 15 die vorgeschriebenen Reifendimensionen.

Angaben über alternative Reifengrößen liefert das CoC-Papier (Certificate of Conformity). Liegt dieses nicht den Fahrzeugpapieren bei, kann es direkt beim Hersteller nachträglich angefordert werden.

Unter Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung Teil I können außerdem Bemerkungen und Ausnahmen – und damit auch Einschränkungen, die die Reifengröße betreffen – eingetragen sein. Bei Fragen helfen unsere Vergölst-Mitarbeiter gerne weiter.

ANDERE REIFENGRÖSSEN VERWENDEN – DAS MÜSSEN SIE BEACHTE

Die vorgeschriebene Reifengröße ist auf das jeweilige Fahrzeug des Herstellers so abgestimmt, dass für sämtliche fahrtechnisch relevanten Bereiche die Sicherheit und Funktionalität garantiert werden kann. Das betrifft unter anderem die Kraftübertragung, die Fahrstabilität, die Lastbewegung und die Dämpfung des Autos. Voraussetzung dafür ist stets der richtige Reifendruck. Weiterhin sollte stets der Tragfähigkeitsindex von Reifen beachtet werden.

In einzelnen Fällen kann aber auch eine abweichende Reifengröße zugelassen werden. Hierfür bedarf es einer Einzelabnahme durch eine anerkannte Überwachungsorganisation für den Kraftfahrzeugverkehr und der nachträglichen Eintragung in die Papiere durch eine Kfz-Zulassungsstelle.

Werden Reifen ohne Zulassung montiert, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug automatisch. Abgesehen vom Sicherheitsrisiko zieht dies bei Nichtbeachtung auch empfindliche Bußgelder nach sich.